
Wir beschäftigen uns im Erbrecht mit Vertretungsfällen der Erblasser und der Erben. Umfasst ist die Beratung in Bezug auf die Errichtung eines Testaments, mithin das "Vererben". Dabei ist meistens die Absicherung der Ehepartner / Kinder oder deren Ausschluss im Focus, ungeachtet der gesetzlichen Erbfolge. Ebenso umfasst die Beratung das " Erben ", mithin die Beratung der Erben in der Erbauseinandersetzung der bestehenden Erbengemeinschaft oder des enterbten Pflichtteilsberechtigten und den jeweiligen Anspruch auf Auskunftserteilung gegen die Erben oder den Erbschaftsbesitzer.
Wer ein Testament auffindet oder im Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er von dem Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht, ggf. in Bochum, abzuliefern.
Der Pflichtteil im Erbrecht sichert den nächsten Angehörigen, insbesondere den Kindern und Ehegatten, eine Mindestbeteiligung am Nachlass, unabhängig vom Willen des Erblassers, der die Enterbung verfügt hat.
Wurde der Pflichtteilsanspruch dadurch geschmälert bzw. vollständig ausgehöhlt, dass der Erblasser noch zu Lebzeiten Vermögenswerte an andere verschenkte, so ...
Das Erbrecht regelt die Rechte mehrerer Erben untereinander und zu Dritten. Eine Mehrheit von Erben bilden eine Gesamthandsgemeinschaft, die sogenannte Erbengemeinschaft. Technisch gesehen bilden zwei oder mehr Erben eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Dies bedeutet, dass jeder einzelne Nachlassgegenstand, jede einzelne zum Nachlass gehörende Forderung allen Miterben gemeinschaftlich gehört. Konsequenz aus dieser gesetzlich vorgegebenen Konstruktion ist, dass ein Miterbe bis zur Teilung des Nachlasses allein nie über einen einzelnen Nachlassgegenstand verfügen kann. Miterben können immer nur gemeinsam Vermögenswerte, die in den Nachlass fallen, veräußern oder sonst über diese Werte verfügen.
Der Erbschein ist im Erbrecht ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts in dem beurkundet wird, wer Erbe des Verstorbenen geworden ist und klärt damit die wesentliche Frage im Erbrecht.
Wer als Eltern seine Wohnung oder sein Haus schon zu Lebzeiten an die Kinder übertragen möchte, sollte sich vorher genauestens informieren. Viele Eltern sind sich nämlich unsicher diesen Weg zu gehen, da sie dann nicht mehr alleine über die Immobilie bestimmen können. Allerdings können einige Sicherungsklauseln eingebaut werden. Ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnrecht schützt die Eltern davor, dass sie womöglich aus „ihrem“ Haus ausziehen müssen, weil die Kinder etwa die Immobilie verkaufen wollen.
Zwischen Erbrecht und Zivilrecht:
Ist eine Schenkung auf den Todesfall zu Lebzeiten des Schenkers noch nicht vollzogen, müssen die Formvorschriften für eine letztwillige Verfügung - Testament oder Erbvertrag - eingehalten werden (§2301 Abs.1).
Den vorzeitigen Erbausgleich, gemeint ist der Anspruch auf die lebzeitige Vermögensübertragung an nichteheliche Kinder, gibt es nicht mehr.
Grundsätzlich kann freiwillig eine lebzeitige Übertragung als Erbausgleich durch den Übertragenden vorgenommen werden.
Wir helfen bei der Entscheidung, ob das Erben nachteilig sein kann und fristgerecht gehandelt werden muss.
Mehr zur Erbausschlagung.
Was geschieht mit dem gemeinsamen Testament nach der Scheidung?
Gemäß § 2077 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist eine letztwillige Verfügung (Testament), durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist.
Berliner Testament - Gültigkeitsdauer und Widerrufsmöglichkeit
ein Berliner Testament ist unbegrenzt gültig, solange die Ehe Bestand hat. Gemeinsam können die Eheleute es aber jederzeit widerrufen. Will nur ein Ehegatte das Testament widerrufen, dann muss er den Widerruf notariell beurkunden lassen und dem Ehegatten zu stellen. Wird die Ehe vor dem Tod eines Ehegatten geschieden, dann wird das Testament automatisch unwirksam. Nach dem Tod eines Ehegatten kann das Testament nicht mehr zugunsten einer anderen Person geändert werden. Wichtig: Wenn Sie Ihr privates Testament aus der amtlichen Verwahrung hohlen, bleibt es trotzdem gültig, solange es nicht vernichtet oder durch ein neues Testament ersetzt wurde. Holen Sie dagegen ein notarielles Testament zurück, verliert es in dem Augenblick die Wirksamkeit.